Verfassungsurkunde des freien Voksstaates Württemberg. Nach den Beschlüssen der Verfassunggebenden Württ. Landesversammlung vom 26. April 1919. [Erste Auflage]. Eßlingen a. N.: Langguth [1919]. 26 Seiten. (2) Verlagsanzeigen. Originaler, bedruckter Kartonumschlag (hier: Verfassung des freien Volksstaates Würtemberg ...). Kl.-8vo.
€ 750,-
Unmittelbar nach dem durch Wilhelm Blos niedergeschlagenen Spartakistenaufstand in Stuttgart wurde am 12. Januar 1919 die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung ohne nennenswerte Zwischenfälle durchgeführt und brachte der parlamentarischen Demokratie den Sieg. Am 23. Januar 1919 trat diese am 12. Januar gewählte Verfassunggebende Landesversammlung erstmals zusammen. Sie bestätigte am 29. Januar 1919 die bisherige provisorische Regierung im Amt und beauftragte Blos als Ministerpräsidenten mit der weiteren Ausübung der Regierungsgeschäfte. Ein zweiter Putschversuch der Spartakisten vom 31. März bis zum 10. April 1919 wurde in Stuttgart teils blutig niedergeschlagen. Während beider Aufstände hatte sich die Regierung zu ihrer Sicherheit im Turm des noch nicht fertiggestellten Hauptbahnhofs verschanzt. Nach dem Ruhe und Ordnung wiederhergestellt waren, wurde am 26. April 1919 die neue württembergische Verfassung verabschiedet. Hier vorliegend der erste Abdruck dieser ersten Fassung. Eingangs auf Seite fünf: „Verfassungsurkunde des freien Volksstaates Württemberg. <Nach den Beschlüssen der Verfassunggebenden Württ. Landesversammlung in dritter Beratung>. Im Namen und als Vertretung des württembergischen Volkes hat die am 12. Januar 1919 gewählte Verfassunggebende Württembergische Landesversammlung die nachfolgende Verfassung am 26. April 1919 beschlossen. Sie wird hiermit als Grundgesetz des Landes verkündet.“ Diese Verfassung trat am 20. Mai 1919 in Kraft. Da diese württembergische Verfassung in einigen Punkten der Verfassung des Deutschen Reiches, die am 14. August 1919 in Kraft trat, widersprach, musste sie überarbeitet werden. Schließlich trat die endgültige Verfassung Württembergs am 25. September 1919 in Kraft, genau einhundert Jahre nach der Verkündigung der ersten Verfassung Württembergs am 25. September 1819. Im Moment lassen sich von dieser ersten Version der württembergischen Verfassung lediglich fünf Exemplare an deutschen öffentlichen Bibliotheken nachweisen. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass das Jahr 1919 noch nicht bei allen Bibliotheken online erfasst ist. - Sehr schönes, frisches und wohlerhaltenes Exemplar im originalen Zustand. Rücken und je zwei Zentimeter auf die Decken übergreifend aufgehellt.
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