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Hans-Günter Bilger

Stäudlin, Gotthold Friedrich - Gontard, Madame [Suzette] aus Frankfurt im Subskribentenverzeichnis - [Hölderlin, Friedrich]. Gedichte. Erster Band (-Zweiter Band). In einem Band gebunden. [Erste Auflage}. Stuttgart, gedrukt bei den Gebrüdern Mäntler, auf Kosten des Verfassers. 1788-1791. XXIV, 249 (richtig 339) Seiten, [1] Seite ‘Verbesserungen’; IV, 334 Seiten, [1] Blatt ‘Hauptdrukfehler’. Mit zwei gestochnen Titelvignetten. Farbschnitt. Guter Pappband der Zeit mit Papierrückenschild. Kl.-8vo.

     €  1800,-

Suzette Gontard (Hamburg 1769-1802 Frankfurt am Main) als Subskribentin im ersten Band der Gedichte von Gotthold Friedrich Stäudlin, der als Entdecker und Förderer Friedrich Hölderlins gilt. Er hatte in seinem Almanach ‘Poetische Blumenlese’ bereits 1793 Gedichte von Hölderlin veröffentlicht. Madame Gontard war seit 1786 mit dem Frankfurter Bankier Jakob Friedrich Gontard verheiratet. Im Januar 1796 trat Hölderlin eine Stelle als Hauslehrer im Haus Weißer Hirsch der Gontards in Frankfurt an. Suzette Gontard wurde zu seiner großen, erwiderten Liebe, die von ihm als ‘Diotima’ in seinen Gedichten und in seinem Briefroman ‘Hyperion’ verewigt wurde. 1798 musste er das Haus der Gontards verlassen. In einem ihrer letzten erhaltenen Briefe, vermutlich im März 1800 schrieb sie an ihn: „Lebe wohl! Du bist unvergänglich in mir! und bleibst so lang ich bleibe...“.  Beide Gedichtbände sind voneinander völlig unabhängig im Abstand von drei Jahren erschienen. - Nach dem Besuch des Gymnasium illustre in Stuttgart hatte sich G.F. Stäudlin (1758-1796) als Student der Rechte in Tübingen immatrikuliert und sich nach Reisen 1786 als Advokat in Stuttgart niedergelassen. Wie viele seiner Zeitgenossen wendete der Stuttgarter Advokat seine Sympathien den politischen Ereignissen in Frankreich zu: Er bekannte sich öffentlich zur Revolution. Nach Schubarts Tod 1791 hatte er dessen „Chronik“ fortgesetzt, die jedoch 1793 vom Reichshofrat verboten wurde. - Paginierfehler im ersten Band: Paginierung springt von S. 319 nach 230, also: S. 230 - 249 ist richtig: 320 - 339. So vollständig. Nur Vorsätze, Schnitt, Blätter der Seiten 307-318 und die ersten und letzten drei Blätter etwas braunfleckig. Sonst nahezu fleckfreies Exemplar. Blätter mit den Seiten VII bis XVIII mit Knickfalte in der oberen Ecke. Oberes Kapital ‘begriffen’. Einband minimal bestoßen. Gutes Exemplar. (ADB XXXV, 514 ff.; Goedeke V, 408, 17, 4; LbSF XIII, 143).

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